Um Missverständnissen vorzubeugen möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in unserer Funktion als Immobilienmakler den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes unterliegen. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet die Identität unserer Auftraggeber eindeutig festzustellen. Gemäß §4 Abs. 3 und 4 GwG sind durch uns als Immobilienmakler folgende Angaben nachweislich festzustellen.